BLAULICHT UND MARTINSHORN-MUSS DAS SEIN?

BLAULICHT UND MARTINSHORN-MUSS DAS SEIN?

Immer wieder wird die Frage gestellt, ob die Feuerwehr im Einsatzfall immer mit Martinshorn fahren muss – selbst tief in der Nacht, wenn so gut wie keine Fahrzeuge mehr unterwegs sind. Nur mit beiden Signalen können Einsatzfahrzeuge Sonderrechte in Anspruch nehmen. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Hierbei helfen die Sonderrechte gemäß §35 Stvo. Diese Sonderrechte müssen also immer mit Blaulicht und Martinshorn angezeigt werden – und das zu jeder Tages- und Nachtzeit

Stellen Sie sich vor:

Sie wohnen am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr oder an der Max-Reger-Straße. Nachts um 3 Uhr fährt mit tatütata und Riesenkrach die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.

Sollten wir Sie also einmal in ihrer Nachtruhe stören, dann haben Sie Verständnis – wir sind nur unterwegs, um anderen Menschen zu helfen.

Menü